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   VG Frankfurt/Main, 04.11.2011 - 5 L 2864/11.F   

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VG Frankfurt/Main, 04.11.2011 - 5 L 2864/11.F (https://dejure.org/2011,6869)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.11.2011 - 5 L 2864/11.F (https://dejure.org/2011,6869)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. November 2011 - 5 L 2864/11.F (https://dejure.org/2011,6869)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

  • forum-vergabe.de

    Konzessionsvertrag über Rettungsdienstleistungen: - ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, - anzuwendendes Recht bei grenzüberschreitendem Interesse

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bieter kennt Angebot des Mitbieters: Zwingender Ausschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S. von § 19 Abs. 3 lit. f VOL/A

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.11.2011 - 5 L 2864/11
    Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots erstellt wird (Beschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 4/11, zitiert nach juris, Rdnr. 27 f., Beschluss vom 11.05.2011 - VII-Verg 1/11, zitiert nach juris, Rdnr. 28 ff.).

    Dem Vertraulichkeitsgrundsatz kommt darüber hinaus wegen seiner Wettbewerbsbezogenheit auch eine dritt- und damit bieterschützende Funktion und Wirkung zu, weil das Recht der Bieter, in einem fairen und uneingeschränkten Leistungswettbewerb um die Zuschlagschance zu konkurrieren, nicht nur dann beeinträchtigt wird, wenn ein in Kenntnis der Inhalte anderer Angebote kalkuliertes Angebot in Verdrängungsabsicht gelegt wird, sondern unabhängig davon bereits durch den einen echten Leistungswettbewerb ausschließenden Verstoß gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz (Beschluss vom 13.04.2011, a.a.O., Rdnr. 30 f.).

    Für eine Widerlegung der Vermutung sind konkrete Ausführungen zu den strukturellen Bedingungen der Angebotserstellung, insbesondere dazu, ob und in welcher Form etwa eine Konzernmutter Einfluss auf das Ausschreibungsverfahren nimmt und die Unternehmen einer entsprechenden Konzernstrategie unterworfen sind, ob und auf welchen Unternehmensebenen Abstimmungen vorgenommen werden, ob und gegebenenfalls welche organisatorischen und personellen Verflechtungen bestehen und ob die Unternehmen räumlich getrennt agieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011, a.a.O., Rdnr. 44).

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06

    Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.11.2011 - 5 L 2864/11
    Ob das Angebot der Antragstellerin - wie die Antragsgegnerin in ihrer "Mitteilung" vom 16.09.2011 ausgeführt hat - bereits aus formalen Gründen zurückzuweisen ist, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2006 - VII-Verg 23/06 -, zitiert nach juris, Rdnr. 36).

    Dabei haben die Bieter schon mit der Angebotsabgabe nachzuweisen, dass und aufgrund welcher besonderer Vorkehrungen der Geheimwettbewerb bei der Angebotserstellung gewährleistet war, denn die Vergabestelle ist zu Aufklärungsmaßnahmen zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet (Beschluss vom 27.07.2006 - VII-Verg 23/06, zitiert nach juris, Leitsatz 1).

    Der somit festzustellende Verstoß gegen ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten der Antragstellerin führt zwingend zum Ausschuss aller an dem Verstoß beteiligten Angebote, da es mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsprinzip schlechterdings unvereinbar ist, dass ein Bieter, dem das Angebot oder zumindest die Angebotsgrundlagen eines Mitbewerbers um den Zuschlag bekannt sind, am Bieterwettbewerb teilnimmt (Weyand, Vergaberecht, 3. Auflage, § 97 GWB Rdnr. 88, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2006, a.a.O., Rdnr. 48).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 1/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.11.2011 - 5 L 2864/11
    Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots erstellt wird (Beschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 4/11, zitiert nach juris, Rdnr. 27 f., Beschluss vom 11.05.2011 - VII-Verg 1/11, zitiert nach juris, Rdnr. 28 ff.).

    Der Vermutungstatbestand greift unter anderem dann ein, wenn inhaltliche Übereinstimmungen in den Angeboten oder personelle, räumliche und infrastrukturelle Verflechtungen festgestellt werden können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011, a.a.O., Rdnr. 36).

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.11.2011 - 5 L 2864/11
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 02.05.2007 (6 B 10/07, BVerwGE 129, 9) entschieden, dass für Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der in der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern der ordentliche Rechtsweg gegeben ist.
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.11.2011 - 5 L 2864/11
    Vielmehr unterliegen die Wettbewerbsposition und damit auch der Umsatz und die Erträge dem Risiko laufender Veränderung je nach den Marktverhältnissen (BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135 zitiert nach juris, Rdnr. 58 ff.).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.11.2011 - 5 L 2864/11
    Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10.03.2011 (Az.: C-274/09, Kommentar 2011, 357) ausgeführt, dass der Unterschied zwischen einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag und einer Dienstleistungskonzession in der Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen liegt.
  • VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08

    Neuvergabe des Rettungsdienstes im Landkreis Potsdam Mittelmark

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.11.2011 - 5 L 2864/11
    In dem vom VG Potsdam zu entscheidenden Fall habe die gegenseitige Kenntnis zweier Bewerber über das jeweilige Angebot von vornherein nicht dazu gedient, wettbewerbswidrig die Kalkulationen zu beeinflussen, da es sich lediglich um mehrere (eventual-)Angebote gehandelt habe (vgl. Beschluss vom 14.08.2008 - 10 L 342/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 12).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Aus dem Transparenzgebot folgt als allgemeiner Grundsatz diskriminierungsfreier Auswahlverfahren die Pflicht zur Offenlegung der Entscheidungskriterien (zur Dienstleistungskonzession VG Frankfurt, Beschluss vom 4. November 2011 - 5 L 2864/11.F, juris und Burgi, NZBau 2005, 610, 615; zum Vergaberecht Weyand, Vergaberecht, Stand 26. November 2012, § 99 Rn. 319/1; zum Kartellrecht BGH, WuW/E DE-R 1951 Rn. 16 - Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt; Bechtold, GWB, 7. Aufl., § 19 Rn. 23).
  • VGH Hessen, 23.07.2012 - 8 B 2244/11

    Rettungsdienstleistungen

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 4. November 2011 - 5 L 2864/11.F - wird zurückgewiesen.

    die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 4. November 2011, Az.: 5 L 2864/11.F, zurückzuweisen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - 13 B 839/22

    1. Für die Frage, ob rettungsdienstliche Leistungen i. S. d. der Bereichsausnahme

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 8 B 2244/11 -, juris, Rn. 44; im Ergebnis ebenso OVG Rh.-Pf., Urteil vom 29. Juni 2004 - 7 A 12038/03 -, juris, Rn. 26; VG Dresden, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 L 416/19 -, juris, Rn. 29 f.; VG Darmstadt, Beschluss vom 10. September 2015 - 4 L 1180/15.DA -, juris, Rn. 1; VG Frankfurt, Beschluss vom 4. November 2011 - 5 L 2864/11.F -, juris, Rn. 11; für die Verwaltungsaktqualität der (Mitteilung der) Auswahlentscheidung Bay. VGH, Beschlüsse vom 15. November 2018 - 21 CE 18.854 -, juris, Rn. 51, und 12. April 2016 - 21 CE 15.2559 -, juris, Rn. 25 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Juni 1994 - 7 M 1456/94 -, juris, Rn. 3; Braun, in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch Vergaberecht, 3. Aufl. 2021, § 68 Rn. 23.
  • VG Hannover, 18.10.2012 - 7 B 5189/12

    Vorläufige Untersagung eines bodengebundenen Rettungsdienstes bzgl. der Erteilung

    Darüber hinaus ist Ziel des streitbefangenen Auswahlverfahrens der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (s. Nr. 11.1.5 der Auftragsbekanntmachung der Antragsgegnerin und Nr. 6 ihrer Aufforderung zur Einreichung eines Teilnahmeantrages; ebenso VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 4.11.2011 - 5 L 2864/11.F - BeckRS 2011, 55664).
  • OVG Hamburg, 26.09.2023 - 3 Bs 86/23

    Anspruch auf Berücksichtigung in einem Auswahlverfahren, das die

    Wie auch das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, sollte den nicht berücksichtigten Bietern - wie der Antragstellerin - hiermit erkennbar lediglich die Möglichkeit eröffnet werden, gegen den das Vergabeverfahren abschließenden Vertragsschluss gegebenenfalls vorbeugenden (Eil-) Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (zu ähnlichen Mittteilungsschreiben im Rahmen von Rettungsdienstleistungen betreffenden Vergabeverfahren in anderen Bundesländern ebenso OVG Münster, Beschl. v. 16.12.2022, 13 B 839/22, NWVBl 2023, 250, juris Rn. 102 ff.; VGH Kassel, Beschl. v. 23.7.2012, 8 B 2244/11, ESVGH 63, 77, juris Rn. 44; im Ergebnis ebenso OVG Koblenz, Urt. v. 29.6.2004, 7 A 12038/03, AS RP-SL 32, 17, juris Rn. 26; VG Dresden, Beschl. v. 14.8.2019, 4 L 416/19, juris Rn. 29 f.; VG Darmstadt, Beschl. v. 10.9.2015, 4 L 1180/15.DA, juris Rn. 1; VG Frankfurt, Beschl. v. 4.11.2011, 5 L 2864/11.F, juris Rn. 11; a.A. dagegen VGH München, Beschl. v. 15.11.2018, 21 CE 18.854, BayVBl 2019, 517, juris Rn. 51; Beschl. 12.4.2016, 21 CE 15.2559, juris Rn. 25 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.6.1994, 7 M 1456/94, juris, Rn. 3; Braun, in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch Vergaberecht, 3. Aufl. 2021, § 68 Rn. 23).
  • VG Darmstadt, 10.09.2015 - 4 L 1180/15

    Rettungsdienstrecht (vorläufige Untersagung des Zuschlags im Bewerbungsverfahren)

    Vielmehr stellen sie jeweils nur eine Information darüber dar, dass das Angebot der Antragstellerin zu Los 1 nicht berücksichtigt wurde und (weiterhin) beabsichtigt ist, der Beigeladenen den Zuschlag zu erteilen (vgl. hierzu VG C-Stadt, Beschl. v. 4. November 2011 - 5 L 2864/11.F -, [...]).
  • VG Frankfurt/Main, 22.02.2012 - 5 L 5049/11

    Für Ansprüche im Zusammenhang mit der (Neu-) Vergabe von Rettungsdienstleistungen

    Da die Antragstellerin Ansprüche im Zusammenhang mit der (Neu-)Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch die Antragsgegnerin geltend macht, ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet, weil es sich bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen um die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen handelt (vgl. insoweit den Beschluss der Kammer vom 04.11.2011 - 5 L 2864/11.F).
  • VG Hannover, 18.10.2012 - 7 B 5550/12

    Dienstleistungskonzession; Rettungsdienst; Vergabe

    Darüber hinaus ist Ziel des streitbefangenen Auswahlverfahrens der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (s. Nr. 11.1.5 der Auftragsbekanntmachung der Antragsgegnerin und Nr. 6 ihrer Aufforderung zur Einreichung eines Teilnahmeantrages; ebenso VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 4.11.2011 - 5 L 2864/11.F - BeckRS 2011, 55664).
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